Hier findest du die wichtigsten Informationen zum Begleiteten Fahren mit 17:
• ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung beginnen
• theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher
• nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit
• gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland
• das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen AM und L (Traktor)
• zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein
Die Begleitpersonen:
• es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)
• die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) besitzen
• maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt
- ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden